Das Etikett am Rechenzentrum
Die EU will sichtbar machen, wie effizient Rechenzentren mit Energie und Wasser umgehen. Für Verwaltungen und Unternehmen ist das hilfreich. Ob ihre KI sinnvoll mit Ressourcen umgeht, verrät der Buchstabe allein allerdings nicht.

Wer einen cloudbasierten KI-Dienst nutzt, schickt seine Anfrage an Rechner in einem Rechenzentrum. Dort stehen Server, die Strom verbrauchen, Wärme erzeugen und oft Wasser zum Kühlen brauchen. Wo diese Anlagen stehen und wie sparsam sie arbeiten, ließ sich bisher nur schwer nach einheitlichen Maßstäben vergleichen. Der Anbieter nannte einen Serverstandort in Frankfurt oder Dublin, vielleicht noch ein Nachhaltigkeitsversprechen. Wie belastbar und vergleichbar diese Auskunft war, blieb häufig offen. Das soll sich ändern.
Am 21. September 2026 hat die Europäische Kommission eine delegierte Verordnung für ein gemeinsames Nachhaltigkeitsrating von Rechenzentren angenommen. Es richtet sich grundsätzlich an Anlagen in der EU mit mindestens 500 Kilowatt installierter IT-Leistung. Vorgesehen ist ein elektronisches Etikett auf Grundlage der ohnehin vorgeschriebenen Betreiberangaben. Die Etiketten sollen in einer europäischen Datenbank öffentlich einsehbar sein, erstmals spätestens am 15. August 2027 und danach jährlich neu.
Das Etikett bewertet zwei Kennzahlen getrennt auf einer Skala von A bis G. Die Power Usage Effectiveness, kurz PUE, setzt den Energiebedarf der gesamten Anlage ins Verhältnis zum Energiebedarf ihrer IT. Ein Wert von 1,15 oder besser bedeutet Klasse A, über 1,9 bedeutet G. Die Water Usage Effectiveness, kurz WUE, beschreibt den Frischwasserverbrauch je Kilowattstunde IT-Energie. Klasse A gilt bei höchstens 0,1 Litern, Klasse G bei mehr als einem Liter. Eine gemeinsame Gesamtnote für Nachhaltigkeit ist das nicht.
Zusätzlich zeigt das Etikett die gemeldeten Anteile erneuerbarer und nuklearer Energie sowie Angaben dazu, ob die Anlage dem Stromnetz Flexibilität anbietet und für die Abgabe von Abwärme ausgestattet ist. Letzteres bedeutet noch nicht, dass tatsächlich ein benachbartes Wohngebiet beheizt wird.
Wie viel Potenzial darin liegt, zeigen die ersten Meldedaten. Nach Data Centre Review lagen die ausgewiesenen Durchschnittswerte der Melderunde 2024 bei einer PUE von 1,36 und einer WUE von 0,58. Nur 67 meldende Anlagen gaben eine Abwärmenutzung an; zusammen wurden etwa 1,8 Prozent der von den erfassten Rechenzentren erzeugten Wärme genutzt. Diese Zahlen beschreiben die gemeldeten Anlagen, keine vollständige Bestandsaufnahme aller europäischen Rechenzentren.
Was das Etikett nicht kann
So gut die Idee ist, ein Effizienzlabel ist noch keine Umweltbilanz. Die PUE beschreibt den zusätzlichen Energieaufwand neben der IT, etwa für Kühlung und Stromversorgung. Aus dem Verhältnis allein lässt sich weder der absolute Verbrauch der Server noch der Nutzen ihrer Rechenarbeit ablesen. Eine sehr große Anlage mit Klasse A kann mehr Strom und Wasser verbrauchen als zehn kleine mit Klasse D.
Ein sparsamer Kühlschrank bleibt ein Stromverbraucher. Bei Rechenzentren kommt hinzu, dass mit der Nachfrage nach KI auch die gesamte Rechenkapazität wächst. Die Kommission erwartet, dass Rechenzentren bis 2030 mehr als drei Prozent des europäischen Stromverbrauchs ausmachen. Effizienzgewinne und steigender Gesamtverbrauch können deshalb gleichzeitig auftreten.
Dazu kommt die Qualität der Datengrundlage. Nach einer Auswertung der Green Web Foundation zur ersten Melderunde lagen aus Tschechien keine Meldungen vor; in Irland meldete nur ungefähr jede sechste erwartete Anlage. Das Etikett kann solche Lücken nicht selbst schließen. Die neue Fassung berücksichtigt Zertifizierungen und unterscheidet ausdrücklich zwischen Selbstzertifizierung und Prüfung durch Dritte. Eine verpflichtende unabhängige Prüfung sämtlicher Betreiberangaben ist damit allerdings nicht gewährleistet.
Und schließlich ist das Rating zum Stand dieses Beitrags noch nicht in Kraft. Nach der Annahme durch die Kommission folgt die Einspruchsfrist für Europäisches Parlament und Rat. Verbrauchsobergrenzen setzt das Etikett ohnehin nicht. Über verbindliche Mindeststandards unter anderem für Energie, Wasser, Abwärme und Netzdienlichkeit läuft eine öffentliche Konsultation bis zum 14. Dezember 2026. Ein Gesetzesvorschlag ist für das zweite Quartal 2027 angekündigt.
Zwei Arten, mit Schäden umzugehen
Wie grundsätzlich dieser Schritt ist, zeigt der Blick über den Atlantik. Die amerikanische Bundesregierung setzt beim Ausbau der KI-Infrastruktur auf Tempo. Ihre Anordnung zur Beschleunigung von Rechenzentrumsprojekten bezieht ausdrücklich auch Gasleitungen und Gasturbinen ein. Am 4. März 2026 unterzeichneten Amazon, Google, Meta, Microsoft, OpenAI, Oracle und xAI im Weißen Haus den Ratepayer Protection Pledge: Die Unternehmen sollen die zusätzliche Stromerzeugung und die für ihre Rechenzentren nötigen Netzausbauten selbst bezahlen, statt die Kosten auf Haushalte abzuwälzen. Das ist eine freiwillige Zusage, kein Gesetz. Sie richtet sich gegen eine unmittelbar spürbare Belastung: die Stromrechnung. Die langfristigen Klimafolgen zusätzlicher fossiler Stromerzeugung werden dadurch nicht aufgefangen.
Ich halte diese Haltung für verantwortungslos: den Ausbau zu beschleunigen, ohne seine langfristigen Umweltkosten ausreichend zu berücksichtigen. Wer nur jene Kosten ernst nimmt, die heute auf einer Rechnung stehen oder vor Ort Protest auslösen, verschiebt einen Teil der Verantwortung auf später und auf andere. Der CO₂-Ausstoß eines Gaskraftwerks bleibt nicht dort, wo das Kraftwerk steht, und seine Folgen lassen sich nicht auf die Stromkunden der unmittelbaren Umgebung begrenzen.
Dass es auch innerhalb der USA anders geht, zeigt Kalifornien. Gouverneur Gavin Newsom hat am 21. September 2026, am selben Tag wie die Annahme des europäischen Ratings, ein Gesetzespaket für Rechenzentren unterzeichnet. Es verbindet Berichtspflichten zum Energieverbrauch mit Anforderungen an die Kostenverteilung und mit Angaben zu Wasserbedarf, Versorgung und Dürreplanung bei geplanten Anlagen. Die Politik der amerikanischen Bundesregierung steht also nicht für die gesamten USA.
Die EU schafft ihrerseits gemeinsame Maßstäbe, mit denen sich Ressourcenverbrauch vergleichen und Entscheidungen über Beschaffung und Infrastruktur besser begründen lassen. Sie betrachtet dabei auch die Verbindung zum Energiesystem: Kann ein Rechenzentrum Abwärme abgeben? Kann es seine Last an die Situation im Stromnetz anpassen? Das Rating misst keinen Schaden, bevor er eintritt, und verpflichtet für sich genommen auch nicht zur Einspeisung in ein Wärmenetz. Aber es macht Eigenschaften sichtbar, die für eine vorausschauende Planung entscheidend sind.
Daraus kann ein Standortvorteil entstehen, besonders für diejenigen, die Ökonomie und Ökologie zusammenbringen wollen. Die Stadt, die Abwärme in ihr Wärmenetz holen will, der Betreiber, der sparsam baut und das zeigen will, das Unternehmen, das seinen Kunden nachvollziehbare Angaben über die Infrastruktur seiner KI machen möchte: Sie bekommen eine gemeinsame Grundlage für ihre Entscheidungen. Einheitliche Bewertungsmaßstäbe beseitigen weder unterschiedliche Genehmigungsverfahren noch garantieren sie unveränderliche Regeln. Sie können aber Planung und Investitionen erleichtern, wenn aus Transparenz verlässliche Praxis wird.
Der Einwand, Europa messe, während anderswo gebaut wird, verdient eine Antwort: Auch hier müssen geeignete Anlagen entstehen können. Aber Schäden, die niemand misst, verschwinden nicht. Sie werden später bezahlt, und meistens von anderen.
Was Kommunen jetzt damit anfangen können
Für Städte, Kreise und öffentliche Unternehmen ist das eine Nachricht mit unmittelbarer Bedeutung für die Beschaffung. Das Rating schafft einen gemeinsamen Maßstab für Angaben, die bisher nur schwer vergleichbar waren. Wer heute einen Cloud- oder KI-Dienst beschafft, sollte den Anbieter erklären lassen, welche Rechenzentren den angebotenen Dienst erbringen und wie er die zugehörigen Etiketten nach deren Einführung zugänglich macht.
Dabei bleibt eine Unterscheidung entscheidend: Das Rating bewertet das Rechenzentrum, nicht den einzelnen KI-Dienst und auch nicht den Verbrauch einer bestimmten Anfrage. Wer über die Ansiedlung eines Rechenzentrums verhandelt, kann die Bereitschaft zur Abwärmeabgabe mit der eigenen Wärmeplanung verbinden. Ob daraus tatsächlich nutzbare Wärme wird, hängt auch von Abnehmern, Leitungen und dem Temperaturniveau ab.
Wie aus Effizienzklassen konkrete Anforderungen werden könnten, zeigt Spanien. Dort sieht ein noch nicht verabschiedeter Vorschlag für Netzanschlüsse größerer Rechenzentren Schwellenwerte vor, die der Klasse A entsprechen. Ein bestehender Standard ist das noch nicht, aber eine erkennbare Richtung.
Wer klug beschafft, fragt nach mehr als dem Buchstaben. Er fragt nach dem absoluten Verbrauch, nach dem Ort und nach der Prüfung der Zahlen. Das Etikett ist der Anfang einer besseren Auskunft, keine Entlastung. Ob es mehr wird, entscheidet sich auch in der Konsultation und in den ersten Ausschreibungen, die diese Transparenz verlangen. Die öffentliche Hand kauft genug Rechenleistung, um dabei mitzureden.
Stand: 30. September 2026. Einordnung von Frank Tentler. Ergänzt um den Vergleich mit der US-Bundespolitik und Kalifornien. Die verlinkten Quellen unterscheiden zwischen dem von der Kommission angenommenen Rating und den erst geplanten Mindeststandards.
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